Der neue Personalausweis kommt am 1. November 2010
Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter
www.personalausweisportal.de
umfassend über den neuen Ausweis informieren.
Umsatzsteuer auf Herstellungs-/Verbesserungsbeiträge zur Wasserversorgung
Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Schreiben vom 04.07.2000, BStBl I 2000 1185, verfügt, dass für das Legen von Wasserleitungen und Hausanschlussleitungen (Lieferleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse (sog. Wasseranschlussbeiträge, Baukostenzuschüsse oder Hausanschlusskosten) der allgemeine Umsatzsteuersatz anzuwenden ist.
Das hatte zur Folge, dass im Bereich der VG Trebgast einschließlich der Mitgliedsgemeinden für Herstellungsbeiträge und für Verbesserungsbeiträge im Bereich Trinkwasserversorgung bis 31.12.2006 der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 v.H. und ab diesem Zeitpunkt der Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 v.H. bei der Abrechung der Beitragsveranlagungen angewandt wurde.
Diese Praxis der umsatzsteuerlichen Behandlung hat der Bundesfinanzhof mit Entscheidung vom 08.10.2008 VR 61/03 für rechtswidrig erklärt. Das Legen von Hausanschlussleitungen zur Lieferung von Trinkwasser ist demnach mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 v.H. zu versteuern.
Die Steuererstattung erfolgt nur auf Antrag, soweit die Beitragsbescheide bestandskräftig sind. Für Verbesserungsbeiträge, die noch nicht endgültig abgerechnet sind; für die also bisher nur Vorausleistungen auf den künftigen Beitrag erhoben wurden, erfolgt die Neuberechnung, ohne dass es eines Antrages bedarf.
Alle betroffenen Anschlussnehmer werden gebeten, ihre Abgabenbescheide auf die Möglichkeit der Steuererstattung hin zu überprüfen und ggf. einen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer auf den Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeitrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast bis zum 31.12.2010 zu stellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bearbeitung der Rückerstattung eine gewisse Zeitdauer in Anspruch nehmen wird. Es wird daher gebeten, von Anfragen hinsichtlich des Zeitraumes der Verbescheidung des Rückerstattungsbetrages abzusehen. Rückfragen richten sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast unter der Telefon Nummer 09221 / 937 21.
Geplante Reduzierung der Förderpauschalen.
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