Gemeindliche Bauleitplanung

 

Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.

Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

 

 

Aktuelle Bauleitverfahren:

 

17. Änderung des Bebauungsplan "Bühl" für das Grundstück Fl.-Nr. 397/9, Gemarkung Trebgast

 

Aufstellung und frühzeitige Beteiligung:

 

Billigung und Auslegung:

 

Satzungsbeschluss:

 

 

Qualifizierter Bebauungsplan "Am Steilweg" für das Grundstück Fl.-Nr. 402, Gemarkung Trebgast

 

Aufstellung:


 

24. Änderung des Bebauungsplanes "Sommeracker" für das Grundstück Fl.-Nr. 375/4, Gemarkung Trebgast

 

Aufstellung und frühzeitige Beteiligung:

 

Billigung und Auslegung:

 

Satzungsbeschluss:


 

Bebauungsplan "Brunnwiese" Waizendorf für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1234, sowie die Fl.-Nr. 1234/4 und 1234/5, alle Gemarkung Trebgast und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

 

Aufstellung und frühzeitige Beteiligung:

 

Billigung und Auslegung:


 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Kultur"

Aufstellung


 

3. Änderung des Bebauungsplans "Villengebiet"

Begründung


 

23. Änderung des Bebauungsplanes „Sommeracker“ für das Grundstück Fl.-Nr. 368/11, Gemarkung Trebgast

Aufstellung und frühzeitige Beteiligung:

 

Billigung und Auslegung:

 

Satzung: